
Namensrecht in der Ehe
Ein neues Kapitel
Lesezeit: 3 Min.

von Johanna Nübler
Die Entscheidung zu heiraten ist ein bedeutender Schritt – und mit ihr kommt oft die Frage nach dem gemeinsamen Namen. Soll ein Partner den Namen des anderen annehmen, ein Doppelname gewählt werden oder bleiben beide bei ihren eigenen Nachnamen?
Der Name ist mehr als nur ein äußeres Kennzeichen, er spiegelt Zugehörigkeit und Identität wider. Wer vor dieser Entscheidung steht, sollte sich gut informieren, um die richtige Wahl zu treffen. Was ist erlaubt, was nicht und was gilt es zu beachten? Seit der Reform des Namensrechts im November 2024 haben Ehepaare mehr Freiheiten bei der Wahl ihres Namens. Außerdem ist es schon lange nicht mehr Standard, dass die Frau den Nachnamen des Mannes annimmt – diese Praxis ist längst überholt. Ehepartner haben nun verschiedene Möglichkeiten:
1. Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich
Eheleute können einen Doppelnamen aus den Nachnamen beider Partner wählen. Der Name kann dabei mit oder ohne Bindestrich geschrieben werden. Beide Partner tragen diesen Doppelnamen, der auch für alle gemeinsamen Kinder gilt.
2. Wahl eines einzigen Nachnamens
Klassischerweise kann auch nur einer der Nachnamen als Ehename bestimmt werden. Diese Möglichkeit ist besonders für Paare interessant, die eine klare Namenszuordnung bevorzugen.
3. Begleitname für einen Ehepartner
Bei der Option des Begleitnamens behält ein Ehepartner seinen Nachnamen, fügt aber den Nachnamen des anderen zusätzlich in der Alltagssprache oder bei der Kommunikation hinzu. Diese Entscheidung ist eine individuelle, aber auch flexible Möglichkeit, den Nachnamen des Partners anzuerkennen, ohne ihn zu einem rechtlich verbindlichen Ehenamen zu machen.
4. Verzicht auf einen gemeinsamen Namen
Hochzeiten werden interaktiver: Für alle, die nicht live dabei sein können, gibt es Live-
streaming – ob für verhinderte Gäste oder für die Instagram-Follower. Zusätzlich sorgen immer mehr professionelle Hochzeitsfotografen für Social-Media-Content – von perfekt inszenierten Reels bis zu trendigen TikTok-Videos.
Interessante Fakten
Einflüsse des internationalen Rechts
Das Namensrecht kann auch von internationalen Faktoren beeinflusst werden. Hat ein Ehepartner eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche, können die Eheleute das Namensrecht des jeweiligen Landes wählen. Dabei richtet sich die Namensführung nach den dort geltenden Vorschriften. Paare sollten sich deshalb gut informieren, welche Regeln für sie gelten und welche Optionen ihnen offenstehen.
Doppelnamen aus vorherigen Ehen
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Situation von Paaren, bei denen einer oder beide Partner bereits einen Doppelnamen führen, sei es durch eine frühere Ehe oder durch besondere familiäre Gegebenheiten. Auch in diesem Fall gilt: Der neue Doppelname darf maximal aus zwei Bestandteilen bestehen – unabhängig davon, ob ein Partner bereits einen Doppelnamen trägt.
Besondere Regelungen
Mittlerweile gibt es auch spezielle Namensregelungen für anerkannte Minderheiten: Die Friesen leiten ihre Nachnamen oft aus den Vornamen eines Elternteils ab, bei den Sorben spiegeln Nachnamen das Geschlecht wider und die Dänen führen in der Regel einen Mittelnamen. Diese traditionellen Namenspraktiken waren in Deutschland bisher nicht anerkannt, werden nun aber berücksichtigt. Damit bieten die gesetzlichen Namensregelungen eine große Flexibilität und ermöglichen eine Namenswahl, die perfekt zu der individuellen Situation und kulturellen Hintergründen des Ehepaares passt. Am Ende ist es entscheidend, dass beide Partner mit der Wahl zufrieden sind.